In der vergangenen Woche ist eine fast 30-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung ihres Babys durch Unterlassen zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Oberstaatsanwalt Carsten Reichel will dieses für ihn zu milde Urteil nicht akzeptieren, wie Landgerichtssprecher Uli Hübner heute bestätigte. Reichel hatte in seinem Plädoyer sechs Jahre Haft gefordert. Jetzt liegt die Angelegenheit beim Bundesgerichtshof. Der BGH muss nun entscheiden, ob das Urteil Bestand hat oder nicht.
(tb)