Das Gewehr war praktisch schon geladen. Heute hätte der Fischotter in Bayern in begründeten Fällen abgeschossen werden dürfen. Doch diese „Entnahme“-Verordnung ist vom Gericht in einer Eilentscheidung vorerst ausgesetzt worden. Sehr zur Freude von Umweltverbänden, sehr zum Ärger der Teichwirte, die den 1. Dezember schon fiebrig herbeigesehnt haben. Vorallem hier bei uns in der nördlichen Oberpfalz, dem Land der 1000 Teiche,
(gb)