Darf der Fischotter in Bayern abgeschossen werden oder nicht? Darüber verhandelt heute der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München. Konkret geht es um eine Ausnahmeverordnung, die vergangenes Jahr in Bayern in Kraft trat. Demnach hätten 32 Fischotter in Niederbayern und der Oberpfalz unter bestimmten Voraussetzungen getötet werden dürfen – zum Schutz der Teichwirtschaft. Dagegen hatten drei Umweltverbände Klage eingereicht. Aktuell liegt die Verordnung auf Eis, da das Gericht bereits im vergangenen November den Eilanträgen der Umweltverbände statt gegeben hatte. Heute nun die mündliche Hauptverhandlung in München – wann eine endgültige Entscheidung bekannt gegeben wird, ist momentan noch unklar.
(az)