Um Vergewaltigung ging es heute vor dem Landgericht in Weiden. Demnach soll der Angeklagte im März vergangenen Jahres mit einer jetzt 21-jährigen jungen Frau Geschlechtsverkehr gehabt haben, obwohl diese das nicht wollte. Ihre Begründung: Sie habe einen neuen Freund, den sie nicht betrügen wolle. Heute sagte sie vor Gericht, dass sie in den Geschlechtsakt einwilligte aus Angst vor dem Angeklagten. Das Ganze war passiert auf dem Parkplatz vor dem Haus des Angeklagten.
Der Angeklagte hatte sich vorher zu dem Vorfall geäußert. Er habe sie durch Liebkosungen „überzeugt“, dass sie Sex mit ihm haben sollte.
Es stand damit Aussage gegen Aussage. Verteidiger Englbert Schedl wollte deshalb auf einen Freispruch hinaus. Die Zeugenbefragungen gingen bis in den Nachmittag hinein. Am Nachmittag fiel schließlich das Urteil:
Der Angeklagte wird vom Vorwurf der Vergewaltigung frei gesprochen. Subjektiv sei es ihm nicht nachzuweisen, dass die Geschädigte ihr Nein, anders als früher, diesmal ernst meinte, so das Gericht. Der Angeklagte wurde jedoch wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, da er mit einem Stahlkappenschuh getreten haben soll. Dafür erhielt der Angeklagte ein Jahr mit Bewährung, zudem soll er Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro an die Geschädigte zahlen. (nh/tb)