Die Hochwasserlage hat sich zwar inzwischen wieder entspannt, für die Betroffenen ist das Problem damit aber noch lange nicht aus der Welt. Die entstandenen Schäden werden sie noch deutlich länger beschäftigen. Was viele aber vermutlich nicht wissen: Die Kosten dafür können bei der Steuer geltend gemacht werden. Wie? Das erklären wir Ihnen in unserem heutigen OTV-Steuertipp.
(ac)