Nach dem vorläufigen Urteil gegen die Klimaaktivistin Ronja Künkler aus Weiden haben sie und ihre Verteidigerin Zoë Ruge die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Feiheitsstrafe kritisiert. Tatsächlich wurde die 25-jährige Klimakleberin wegen Nötigung in fünf Fällen „nur“ zu einer Geldstrafe verurteilt, doch Staatsanwalt Roland Kugler hatte in seinem Plädoyer argumentiert, dass dies nicht mehr ausreiche, weil Ronja Künkler erst am Vortrag von der Polizei bei einer Aktion gelöst und weggetragen worden war – was sie offenbar nicht beeindruckt habe. Er forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.
(gb)