Mit 28 zu 10 Stimmen hat der Kreistag Tirschenreuth heute entschieden, dass es nach dem Bürgerbegehren der „Initiative Klinik Retten“ nicht zu einem Bürgerentscheid kommen wird. Vorangegangen war eine fünfstündige Kreistagssitzung mit vielen Fragen und Diskussionen. Am Ende wurde das Bürgerbegehren wegen rechtlicher Bedenken nicht zugelassen.
Zum einen ist der Landkreis Tirschenreuth Mit-Träger bei den Kliniken Nordoberpfalz (KNO). Deswegen könne der Kreistag gar nicht selbstständig ohne die anderen Mitträger Entscheidungen zur Krankenhauslandschaft im Landkreis Tirschenreuth treffen – genau das werde aber im Bürgerbegehren gefordert. Außerdem habe der Landkreis in der KNO auch vertragliche Pflichten, aus denen er sich nicht einfach lösen könne.
Des weiteren muss die Begründung eines Bürgerbegehrens richtig und vollständig sein. Die Landkreisverwaltung sah das hier nicht gegeben. Unter anderem werde in der Begründung behauptet, dass 11.000 Landkreisbewohner nicht innerhalb von 30 bzw. 40 Minuten mit dem Auto bei einem Krankenhaus ankommen könnten. Eine Auswertung der unabhängigen Gutachterin Dr. Regina Klakow-Franck, die heute vorgestellt wurde, kam zu einem anderen Ergebnis: Demnach seien nicht 11.000, sondern 3.100 Landkreisbewohner nicht in der Lage, innerhalb von 30 Minuten ein Krankenhaus mit dem PKW zu erreichen. Das betrifft vor allem die Menschen in Mähring und Bad Neualbenreuth.
Die Vertreter der Initiative Klinik Retten zeigten sich enttäuscht nach der Kreistagssitzung. Sie schließen nicht aus, weiter rechtlich gegen den Beschluss vorzugehen, müssten sich aber nun erst einmal sammeln und besprechen, so Hans-Jürgen Jokiel gegenüber OTV.
(az)