Wenn es um Standorte für Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten ging, kam ja schnell mal einiges an Sensibilität hoch und die Gegenbewegung griff das gerne als Argument auf. Für den „Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald“ und das Landschaftsschutzgebiet „Oberpfälzer Hügelland“ stehen aber Änderungen der Verordnung an nach dem aktuellen Naturschutzgesetz.
Damit hat sich jetzt der Kreistag in Neustadt/WN befasst, um die Errichtung von Windkraftanlagen auch auf ausgewiesenen Flächen in diesen Gebieten zu ermöglichen. Etwa ein Dutzend Gemeinden im Landkreis haben einen solchen Anspruch geltend gemacht. Die entsprechenden Änderungsverfahren sind eingeleitet.
Dann ging es auch darum, den Kommunen mehr Planungsfreiheit zu belassen bei der Festlegung von Nutzungsflächen für Windräder. Denn hier erweist sich der Regionale Planungsverband fast schon wie die Quadratur des Kreises. Zwei Drittel der Gemeinden wünschen eine Planung über den Verband, weil die nötigen Kenntnisse dafür fehlen. Das verbleibende Drittel will lieber die Entscheidung in den eigenen Händen behalten, auch in Abstimmung mit den Bürgern.
Der strittige Punkt hierbei im Kreistag: Die Vorgabe der Abstände von Windrädern zu bewohnten Flächen von generell 1000 Metern, die auch rechtlich nicht zu halten sei. Mit 31:26 Stimmen war dann die 1000-Meter-Begrenzung abgelehnt. Viele Gemeinden haben ja die Abstandsflächen für die Platzierung von Windrändern in ihren Entwürfen bereits eingeplant.