Kinder haben Recht auf Schutz, auf Bildung, auf Förderung aber auch auf Beteiligung – so steht es in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Derartige Rechte haben natürlich auch Kinder die nicht zu Hause leben sondenr zum Beispiel in Heimgruppen, doch gerade in den 50er bis 70er Jahren wurden die nicht immer eingehalten. Ganz anders heute – so zum Beispiel auch im Haus St. Elisabeth in Windischeschenbach. Dort können beispielsweise Kinder im Heimrat über ihren Alltag mitbestimmen.