Mi, 23.02.2022 , 17:15 Uhr

Schwandorf

Mordprozess Büchelkühn: Urteil nun rechtskräftig

Das Urteil vom Mordprozess Büchelkühn ist rechtskräftig. Das teilte Landgerichtssprecher Uli Hübner heute in Amberg mit.

Der 6. Senat des Bundesgerichtshofes hat demnach die eingelegte Revision als unbegründet zurückgewiesen. Am 19. August vergangenen Jahres war Karlheinz R., bekannt als Mexiko-Heinz, wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Begangen wurde die Tat im Schwandorfer Ortsteil Büchelkühn.

Das Verbrechen vom 27. Juni 2020 hatte großes Aufsehen erregt. Der Täter war damals flüchtig und konnte am 1. Juli in Tschechien gefasst werden.

(tb)

BGH Büchelkühn Bundesgerichtshof Doppelmord Landgericht Amberg Oberpfalz Oberpfalz TV OTV prozess rechtskräftiges Urteil Urteil Verbrechen

Das könnte Dich auch interessieren

21.03.2024 02:32 Min Reaktionen auf das Urteil im Fall Lena Am Tag nach dem Urteil im Kinderheimprozess ist der Fall der getöteten zehnjährigen Lena aus Waldsassen Tagesgespräch. Wir haben Reaktionen eingeholt, sowohl bei der Urteilsverkündung als auch danach. 21.03.2024 04:49 Min Urteil im Fall Lena Das Interesse der Öffentlichkeit an diesem extrem tragischen Fall ist groß. Zehn Verhandlungstage wurde der Prozess um die Vergewaltigung und späteren Tötung der zehnjährigen Lena aus Waldsassen von einem riesigen Medienaufgebot begleitet. 19.03.2024 02:26 Min Morgen fällt das Urteil im Fall Lena Der Kinderheimprozess um das Sicksal der zehnjährigen Lena aus Waldsassen steht vor dem vorläufigen Ende. Vor dem Landgericht in Hof wird morgen das Urteil erwartet. Gerhard Beer erklärt, worauf wir uns einstellen müssen. (gb) 23.10.2024 03:19 Min Prozess: Angeklagter wehrt sich Am Landgericht Amberg muss sich zurzeit ein Geschäftsmann aus dem Landkreis Schwandorf verantworten. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Nötigung und Vergewaltigung vor. Angeblich wollte der Angeklagte seinen Wohnsitz nach Gaza verlegen. Unter dem Vorwand, dort Urlaub zu machen, soll er seine Frau dorthin gelockt haben, um ihr anschließend den Pass abzunehmen. Ein kurioser Fall. (tb)