Der 6. Senat des Bundesgerichtshofes hat demnach die eingelegte Revision als unbegründet zurückgewiesen. Am 19. August vergangenen Jahres war Karlheinz R., bekannt als Mexiko-Heinz, wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Begangen wurde die Tat im Schwandorfer Ortsteil Büchelkühn.
Das Verbrechen vom 27. Juni 2020 hatte großes Aufsehen erregt. Der Täter war damals flüchtig und konnte am 1. Juli in Tschechien gefasst werden.
(tb)