Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Campingplatzes in Perschen ist nach Ansicht des Nabburger unzulässig. Darin werde beispielweise die Rücknahme der Kündigung gefordert, wobei juristisch gesehen eine Kündigung gar nicht zurückgenommen werden könne. Formell und materiell erhalte das Bürgerbegehren also Fehler und könne nicht zugelassen werden. Doch wer den Zwist um die Dauercamper kennt, der weiß, damit ist längst kein Ende erreicht ist. (gb)