Die Forderung der Staatsanwaltschaft im Drogenprozess in Weiden konnte deutlicher nicht sein: 2 Angeklagte sollten 13 und ein Angeklagter 12 Jahre Haft bekommen. Die Begründung: Es habe sich um bandenmäßigen Drogenhandel mit hoher krimineller Energie gehandelt, der auch noch länderübergreifend gewesen sei.
Die 3 Verteidiger widersprachen in ihren Plädoyers dieser Forderung, die sie als überzogen kritisierten. Der Einsatz von 3 V-Männern und wie das Gericht damit umgegangen sei, widerspreche den rechtsstaatlichen Grundsätzen. Und von einem bandenmäßigen Auftreten der 3 Angeklagten wollten sie auch nichts wissen. Die Forderungen der Verteidiger reichten deshalb von „Einstellung des Verfahrens“ bis hin zu „Freispruch“
Das Urteil konnte aufgrund der zeitlichen Begrenztheit doch noch nicht verkündet werden. Es wurde auf den morgigen Donnerstagnachmittag 15 Uhr verschoben. (tb)