Das Kommunale Abgabengesetz regelt, wie viel ein Grundstücksbesitzer bezahlen muss, wenn die Straße vor seinem Grundstück grunderneuert wird. Der Widerstand gegen dieses Gesetz gipfelte letztendlich in einer Open Petition im vergangenen Jahr, initiiert vom Verband Wohneigentum. Am 1. April tritt nun die Gesetzesänderung in Kraft. Doch abgeschafft wird der Beitrag nicht, was jetzt zu weiteren Diskussionen führen dürfte. (tb)