Die Wirtshaustradition ist in Gefahr. Coronabedingt sind alle Gaststätten geschlossen, viele kämpfen ums Überleben. Doch normaler Weise gibt es Hilfe vom Staat. Die Wirte können Umsatzausfälle in Höhe von 75 Prozent des Vorjahresmonats geltend machen. Doch die Bundesregierung macht dabei eine Ausnahme: Brauereigaststätten dürfen das nicht, sie sind mit ihrem Schicksal alleine gelassen und von Existenznot bedroht. Etwa 300 Brauereigaststätten sind allein in Bayern betroffen. Einer davon ist der Sperber-Bräu in Sulzbach-Rosenberg. (gb)