Di, 17.12.2024 , 11:47 Uhr

OTV-Steuertipp

OTV-Steuertipp: Spenden von der Steuer absetzen

Vor allem in der Weihnachtszeit wollen viele Menschen mit einer Spende etwas gutes tun. Das ist aber nicht nur eine schöne Geste, sondern kann im folgenden Jahr auch bei der Steuererklärung interessant werden.

Weihnachten ist die Zeit der Nächstenliebe und Großzügigkeit. Das zeigt sich auch jedes Jahr aufs neue in der Spendenbereitschaft der Menschen. 2023 wurden allein im Dezember rund 920 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen und Projekte gespendet. Viel Geld für einen guten Zweck, aber auch der Spender selbst kann davon profitieren. Bei der Steuererklärung. Denn: Spenden sind steuerlich absetzbar. Wichtig ist dabei, dass die Spende an eine gemeinnützige Organisation geht. Spenden an Privatpersonen sind nicht absetzbar.

Spenden sind aber nicht unbegrenzt absetzbar, sondern durch den Spendenhöchstbetrag begrenzt. Der liegt bei 20% aller erzielten Einkünfte. Ein kleines Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 40.000€ sind in der Steuererklärung also 8.000€ als Sonderausgaben absetzbar. Alles was darüber hinaus noch gespendet wird, fließt dann im nächsten Jahr wieder in die Steuererklärung ein.

Grundsätzlich macht es auch keinen Unterschied ob es sich um Sachspenden oder Geldspenden handelt. Wichtig ist aber wie bei allem in der Steuererklärung: Auch für die getätigten Spenden will das Finanzamt schriftliche Nachweise sehen. Deshalb sollte man für jede Spende einen entsprechenden Spendennachweis haben. Bei Spenden unter 200€ reicht hierfür auch der Kontoauszug. Aus dem muss aber deutlich hervorgehen, dass die Spende an eine gemeinnützige Organisation getätigt wurde.

(ac)

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