Der 20-Jährige, der im September und Oktober vergangenen Jahres 2 Jugendliche niedergeschlagen hatte, muss 2 Jahre und 6 Monate in die Jugendstrafanstalt. So das Urteil heute Nachmittag um 15 Uhr. Die Richter rückten damit vomr Vorwurd eines bedingten Tötungsvorsatzes in einem Fall ab, sahen aber die Schuld des jungen Mannes wegen zweifacher schwerer Körperverletzung. Zu dessen Gunsten wurde ausgelegt, dass er sich den Opfern gegenüber reuig zeigte. In einem besonders schweren Fall hat er erwiesenermaßen am Großparkplatz in Weiden auf einen jungen Mann weiter eingeschlagen, obwohl dieser schon am Boden lag. Die schwere Verletzung sei aber durch den Sturz zustande gekommen, weshalb man in der Urteilsbegründung nicht von einer Tötungsabsicht ausging. Der Täter muss nun, wenn das Urteil rechtskräftig ist, in die Jugendstrafanstalt. Dort sollen seine sozialen Defizite, laut Weidensteiner aufgearbeitet werden.