Mi., 20.05.2015 , 17:13 Uhr

Prozess um Vergewaltigung im HPZ Irchenrieth beginnt

Die Stimmung im Landgericht Weiden ist sichtlich angespannt. Gegen den 22-Jährigen Bewohner einer Behinderteneinrichtung wird unter anderem Anklage wegen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung erhoben. Die Staatsanwaltschaft Weiden wirft ihm vor, im vergangenen Sommer eine Mitbewohnerin im Nachbarhaus aufgesucht zu haben. In ihrem Zimmer soll er die 55-Jährige vergewaltigt haben. Bei dem Angeklagten und der Geschädigten handelt es sich um Bewohner des Heilpädagogischen Zentrums Irchenrieth. Juristisch ein schwieriger Fall.
Laut Pressesprecher Markus Fillinger sei die Geschädigte geistig schwer behindert und nicht Vernehmungsfähig bzw. könne sich nicht äußern.
Nach einem Verständigungsgespräch zwischen Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Kammer hat der Verteidiger eine Erklärung abgegeben und für seinen Mandanten die sexuellen Handlungen zugegeben.
Des weiteren wurde dem Angeklagten körperliche Misshandlung eines Heimbewohners des HPZ Irchenrieth vorgeworfen und eine Fußgängerunterführung mit Grafittis besprüht zu haben. Diese beiden Verfahren wurden laut Staatsanwalt Hans-Jürgen Schnappauf vorläufig eingestellt, da die deswegen zu erwartenden Strafen gegenüber den ersten Vergewaltigungsvorwürfen nicht ins Gewicht fielen.
Laut Staatsanwalt ist nach dem Verständigungsgespräch eine Strafe zwischen 4,9 bis 5,3 Jahren für den 22-Jährigen vorstellbar. Heute wurden erste Zeugen in diesem Fall gehört. Unter anderem die Frauenärztin der Geschädigten und Beschäftigte des HPZ. Nächste Verhandlungstermine sind am Freitag, den 22. Mai und am 1. Juni. Aufgrund des Geständnisses könnte es am Freitag schon ein Urteil geben.

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