Am 4. Juli vergangenen Jahres urteilte die 1. Große Strafkammer des Weidener Landgerichts: 5 Jahre Haft. Und zwar für den jetzt 42-jährigen Zalan N, der des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern angeklagt war. Es wurde daraufhin Revision eingelegt und der Bundesgerichtshof gab per Beschluss bekannt, dass der 7. Anklagepunkt aufgehoben werden muss. Heute nun war die Verhandlung. Thomas Bärthlein hat die Einzelheiten. (tb)