Im Paragrafen 278 des Strafgesetzbuches steht: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Heute Morgen hat am Amtsgericht Schwandorf ein solcher Prozess begonnen. Angeklagt ist ein Ärzteehepaar aus dem Landkreis Schwandorf.
(tb)