Sei es warmes Wasser oder auch eine laufende Heizung: Das gehört zu einer Mietwohnung einfach mit dazu. Doch diese Dinge wollen auch bezahlt werden. Und so landet alle Jahre wieder die Betriebskostenabrechnung im Briefkasten der Mieter. Doch genau hier lauern auch viele Fallstricke – welche, und was es sonst noch zu beachten gibt – das sehen Sie heute in unserem OTV-Rechtstipp. Wir haben dazu mit Miriam Hanebuth, Rechtsanwältin in Weiden, gesprochen. (nh)