Ein Blick von außen genügt eigentlich, um zu sehen, dass der Rotlicht-Betrieb in dem Haus in der Sulzbacher Straße in Amberg als eine Einheit unter einem Dach zu sehen ist. Trotzdem kann man sich an die Definition wagen: Ist das jetzt ein Puff, oder wird da sogenannte Wohnungsprostitution betrieben ? Das eine wäre an der Stelle nämlich zulässig, das andere eben nicht.
Das Verwaltungsgericht in Regensburg hat nun durch diese Grauzone einen klaren Strich gezogen: Als Wohnungsprostitution geht das nicht mehr durch, das sei als Bordellbetrieb zu sehen. Also darf das horizontale Gewerbe hier nicht ausgeübt werden.
Als Mischgebiet ist dieser Abschnitt der Sulzbacher Straße eingeordnet. Und da verfängt nun mal die Puff-Theorie. Wie der 3. Bürgermeister Rudolf Maier erklärt, ist nach der Bauordnung in solchen Bereichen lediglich die Wohnungsprostitution zulässig.
So oder so, für die Anwohner in der unmittelbaren Nachbarschaft ergibt sich mit dem nächtlichen Betrieb um die Liebesdienste ohnehin ein Ärgernis. Die Kundschaft bevorzugt den Zugang in das Etablisement vornehmlich von hinten über einen Trampelpfad, da bleibt man eher ungesehen. Und es wird manchmal auch alkoholselig laut, dies und jenes an Gegenständen landet gelegentlich im Vorgarten.
Der Unmut der Anwohner könnte also ein baldiges Ende finden. Das gerichtliche Urteil muss nur noch über die übliche Frist rechtskräftig werden. Erleichterung über das Urteil also bei der Stadtspitze, wie auch bei den Nachbarn. Die sehen vor allem eine Wertminderung ihrer Häuser durch den Rotlicht-Betrieb. Zudem könnte das Urteil eine Signalwirkung haben auf ganz ähnliche Etablissement in der Stadt, vor allem jene in der Sulzbacher Straße.