Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat – Artikel 20 des Grundgesetzes. Wer diese freiheitliche demokratische Grundordnung angreift, gerät ins Visier der Behörden – genauer gesagt ins Visier des Verfassungsschutzes. In Thrillern oft eine eher zwielichtige Organisation, ausgestattet mit schier grenzenlosen Befugnissen. In der Realität versucht die Behörde, Land und Bürger vor Angriffen von innen und außen zu bewahren. Eine große Aufgabe, die im vergangenen Jahr noch größer geworden ist…