In einem Schreiben hat Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg den Anwohnern von Nitzlbuch mitgeteilt, dass zwar keine rechtliche Handhabe gegen den Schießlärm auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr bestehe. Das Ministerium könne diesbezüglich niemanden in die Verantwortung nehmen. Das Rechtsmittel der Anordnung könne zwar angewandt werden, hätte jedoch absehbar keine Konsequenzen. Weil das Bundesimmisionsschutzgesetz bei Truppenübungsplätzen nicht gilt, befänden sich die Verursacher und Leidtragende in einer Art rechtsfreiem Raum. Nun müsse man in weiteren Gesprächen mit der U.S. Army die Möglichkeit einer gemeinsamen Investition in Lärmschutzwälle oder Schallschutzumbauten der Häuser ausloten. Die Amerikaner hätten sich zu einem gemeinsamen Vorgehen bereit erklärt, lehnten jedoch die alleinige Verantwortung ab. Jetzt soll geklärt werden, ob sich Bund, Land oder die Bundesimmobilienanstalt finanziell beteiligen können. Diesbezüglich wird der CSU-Bundestagsabgeordnete Alois Karl einen Antrag auf Einstellung von Mitteln im Bundeshaushalt stellen und das Verteidigungsministerium auf die U.S.Army zugehen. Erste Änderungen der Benutzung der Schießbahn und der Schussrichtung hatten laut Anwohnern nicht die erhoffte Verbesserung beim Schießlärm gebracht.