Mit einer Aus-, Fort-, oder Weiterbildung ist häufig schon der erste Schritt hin zum eigenen Traumberuf getan. Und ein kleines Zuckerl gibt es vom Fiskus hierbei vielleicht sogar noch obendrauf – denn hier winken auch steuerliche Vorteile. Wann und vor allem wie die Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können, das zeigen wir Ihnen heute in unserem OTV-Steuertipp. Thomas Rumpler, Steuerberater in Amberg, steht hier Rede und Antwort. (nh)