Gemeinsamer Sport ist ein Menschenrecht – für Menschen mit und ohne Behinderung. Denn die UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2008 hat auch dem Sport die Aufgabe der Inklusion gestellt. In der Realität ist das leider oft immer noch schwierig. Inklusive Sportgruppen gibt es nicht überall. In Mitterteich sieht das für Tennisspieler anders aus: Seit etwa drei Jahren gibt es dort eine Tennisgruppe, in der Rollstuhlfahrer, Fußgänger und Menschen mit Behinderung gemeinsam tranieren.
(az)