Es war ein Fall, der nicht nur in der Oberpfalz für Aufsehen sorgte. Ein bald 33-jähriger Mann wurde am 2. September vergangenen Jahres zu zwei Jahren neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Angeklagt war er der Tierquälerei. Er wollte ein Berufungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft auch. Letzteres brachte ihm drei Jahre Haft ein. Die erneute Berufung wurde jetzt am Landgericht Weiden verhandelt.
(tb)