Versicherungstarife werden bislang nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Das Geschlecht spielt dabei häufig eine zentrale Rolle.Das ändert sich ab dem 21. Dezember 2012. Ab diesem Datum müssen Versicherungsunternehmen Kunden geschlechtsneutrale Tarife und Leistungen anbieten. Dem zugrunde liegt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, die die bislang übliche Praxis im Frühjahr dieses Jahres als unzulässige Diskriminierung aburteilte. Als Begründung führte der Europäische Gerichtshof die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 an.Unisex – eine Entwicklung im Versicherungswesen, die alle versicherten angeht und die jedenfalls Thema beim nächsten Versicherungs-Check-up sein sollte.