Im Prozess „Sexueller Missbrauch von Kindern“ ist heute kurz nach 13 Uhr das Urteil verkündet worden. Der 53-jährige Jürgen M. erhielt 2 Jahre 3 Monate, wobei es nach Verbüßung der Strafe keine Sicherungsverwahrung geben wird. Dazu sei die Strafe zu gering. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in mindestens 4 Fällen ein Mädchen in sexueller Erregungsabsicht in den Schritt gefasst hat.
Nichtsdestoweniger schätzt das Gericht den 53-Jährigen als brandgefährlich ein, zumal er bereits 25 Jahre in Haft verbracht hat. Dabei war er unter anderem der Vergewaltigung angeklagt. Das Brisante an der Geschichte ist, dass er 3 Monate vor seinen Taten als nicht geheilt entlassen worden war.
Die Verteidigung kündigte an, wahrscheinlich in Revision gehen zu wollen. (tb)