Schuldig der Körperverletzung wegen mindestens einem Fausschlag – aber Freispruch im Hauptvorwurf gegen einen 66-jährigen Mann. Er hat seine Frau nicht vergewaltigt. Das befand das Weidener Landgericht heute in seinem Urteil. Drei Tage lang ist vor der Ersten Großen Strafkammer verhandelt worden. Ein schwieriger Prozess, weil Aussage gegen Aussage stand und Vorgänge zwischen den seit 2015 geschiedenen Eheleuten zu klären waren, die viele Jahre zurückliegen. Und das Gericht musste sich mit einem Glaubwürdigkeitsgutachten einer Psychologin auseinandersetzen, das die Richter und Schöffen am Ende nicht für nachvollziehbar hielten.