Di., 08.03.2016 , 17:09 Uhr

Wahlfälscher-Prozess: Berufung als unbegründet abgewiesen

8 Monate Freiheitsstrafe und 500 Euro Geldstrafe bzw. eine Geldstrafe von 6.000 Euro – so lauten die beiden Urteile gegen die zwei Politiker im Wahlfälscher-Prozess Grafenwöhr. Es war ein langwieriger Prozess, gestern Abend fiel dann die Entscheidung des Landgerichts Weiden. Das Urteil gegen die beiden Politiker der Partei „Die Linke“ bestätigt damit das Urteil des Amtsgerichts Weiden, das bereits im Januar 2015 gefällt wurde. Den beiden Mitgliedern der Partei „Die Linke“ wurde vorgeworfen, fünf Rumänen bei der Kommunalwahl im Jahr 2014 gesagt zu haben, wo sie ihr Kreuz setzen sollten. (sd)

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