Die Grenzen nach Tschechien sind für die Pendler wieder geöffnet. Die Erleichterung in der Region ist groß. Als Mitte März Tschechien die Grenze von Knall auf Fall dicht machte, fühlte sich die Grenzregion abgehängt, wie die hiesigen Bürgermeister bestätigten. Zumindest für Berufspendler wurde eine Lösung gefunden.
Für diese waren aber nicht alle Grenzübergänge, wie der in Waidhaus, geöffnet. Die Pendler mussten oft weite Umwege in Kauf nehmen. Zudem mussten sie einen negativen Coronatest an der Grenze vorlegen, der höchstens 4 Tage alt sein durfte.
In der vergangenen Woche stellten der bayerische Innenminister Joachim Herrmann und sein tschechischer Amtskollege Erleichterungen in Aussicht. Zum einen, dass alle Grenzen für Pendler wieder geöffnet werden und zum anderen, dass die tschechische Polizei dann nur noch stichprobenartige Kontrollen durchführt.
Einen Protest gab es dann aber doch noch. Eine Delegation der Paneuropa-Union mit ihrem Präsidenten Bernd Posselt an der Spitze startete im rund 600 Kilometer entfernten Schengen in Richtung Waldsassen. Es war ein Protest gegen die Barrieren an der Grenze. Posselt forderte dabei, dass das Schengener Abkommen überarbeitet werden müsse. Es könne nicht sein, dass in Europa unkoordiniert und einseitig Grenzen geschlossen werden können. In Katastrophenzeiten sollten die jeweiligen Hotspots und nicht ganze Nationalstaaten abgeriegelt werden, so Posselt. Die Schengen-Freiheit sei ein prinzipielles Grundrecht der EU-Bürger, für das jahrzehntelang gekämpft worden sei.
Die Barrieren an der Grenze sind jetzt also weg, doch bei den Vertretern der Paneuropaunion bleibt wohl ein schaler Nachgeschmack zurück. Der Bezirk Oberpfalz wies in einer Pressemitteilung jetzt noch einmal darauf hin, dass es nach wie vor keine allgemeine Berechtigung zum Grenzübertritt gibt. Berufspendler dürften jetzt alle Grenzübergänge zu Tschechien nutzen und werden dabei nur stichprobenartig kontrolliert. Ausflüge nach Tschechien seien verboten. Verstöße dagegen würden in Tschechien mit einer Geldbuße von bis zu 40.000 Euro geahndet.
(tb)