Unternehmen gibt es in der Oberpfalz zu Hauf. Abhänig von der Rechtsform des Unternehmens haben viele von ihnen auch einen Geschäftsführer. Beispielsweise eine GmbH.
Es gibt ihn demnach bei verschiedenen Unternehmen – abhänig von der Rechtsform. Bei einer Aktiengesellschaft findet man ihn beispielsweise nicht, dafür aber bei einer GmbH oder OHG. Nicht nur Dank seines oft schicken Anzugs ist der Geschäftsführer eine echte Respektsperson im Unternehmen. Doch wie viel Rechte hat er wirklich? Darf er einfach so allen Gewinn einstecken? Und ist er wirklich unkündbar? Das und mehr klären wir heute in unserem OTV-Rechtstipp. Wir sprechen dazu mit Dr. Christa Kraemer. Sie ist Rechtsanwältin in Weiden. (nh)