Nichtsahnend ging der Mann zum Austreten hinter einen Schuppen. Dann wurde er Opfer eines Messerangriffes. Seine Ehefrau hatte sich vermummt an den 43-Jährigen Grafenwöhrer herangeschlichen und fünf Mal auf ihn eingestochen. Auf Kopf und Hals, dorthin, wo Luftröhre und Halsschlagader sitzen. Dennoch ist so etwas juristisch nicht zwingend ein versuchter Mord. Und wenn doch, kann es dafür auch lebenslänglich geben, obwohl das Opfer noch nicht einmal im Krankenhaus war. Deshalb ist seit Prozessbeginn das Urteil der Schwurgerichtskammer Weiden mit Spannung erwartet worden. Heute nun wurde es verkündet.
Zehn Jahre Gefängnis. So lautet das Urteil der Weidener Schwurgerichtskammer gegen die 42-jährige Grafenwöhrerin, die gestanden hatte, hinterrücks auf ihren Mann eingestochen zu haben. Ja, es war versuchter Mord – widersprach der Vorsitzende Richter Walter Leupold der Version der Verteidigung, nach der die Frau noch während der Tat von den Mordplänen abgelassen hat – was weit weniger hart bestraft worden wäre.
Die Frau, so der Richter, habe die Tat mit großer krimineller Energie geplant und sei nur durch die kräftige Gegenwehr ihres Mannes daran gehindert worden, den Mord zu vollenden. Sie habe habgierig und heimtückisch versucht an die Lebensversicherung des 43-Jährigen zu kommen. Deshalb: Zehn Jahre Gefängnis. Im Namen des Volkes. (gb)