Plötzlich flattert eine fünfstellige Rechnung ins Haus – weil vor Jahrzehnten die Straße vor dem Grundstück ausgebaut wurde. So ging es immer wieder Anwohnern in Bayern. Dabei handelte es sich um die Strebs: die Straßenerschließungsbeiträge. Doch ab 2021 gilt: Wenn die Bauarbeiten an einer Straße vor mehr als 25 Jahren begonnen wurden, dürfen die Anwohner nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Diese Neuregelung sorgt im Moment in vielen Kommunen für Frust und Verunsicherung – nun wurde auch im Weidener Stadtrat über die vorhandenen Altstraßen diskutiert. (az)