Am Verwaltungsgericht Regensburg ging es heute in die Fortsetzung der Verhandlung um die geplanten Windkraftanlagen bei Matzlesrieth vor den Toren von Weiden. Nachdem die Stadt Weiden einen Bescheid erlassen hatte, der Windräder aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus verbietet, klagte die Windpark Weiden GmbH dagegen. Und so gab es heute einige Punkte zu klären. Zum einen die früheren Einwände der Bundeswehr und der US-Armee wegen der Einflugschneise nach Grafenwöhr. Die Bedenken wurden heute zurückgestellt. Das Verfahren hinsichtlich der Einflugschneise werde sich in diesem Jahr ändern, sodass keine Bedenken mehr angemeldet wurden. Dann das Thema Schwarzstorch. Hier war ein Planungsbüro beauftragt, die Flugbewegungen der Schwarzstörche zu zählen. Dies wurde an 38 Tagen zu je 5 Stunden zwischen April und August auch getan. Das Ergebnis: Es wurden nur 6 statt die üblichen rund 165 Flugbewegungen gezählt. Zu wenig also, als dass der Schwarzstorch als gewichtiges Argument auftreten könnte. Doch all dies müsse jetzt mit diesen Fakten auch neu bewertet werden. Ein Urteil erging bis Redaktionsschluss ab frühen Abend nicht. Im Laufe dieser Woche wird aber mit einer Entscheidung am Verwaltungsgericht gerechnet. (tb)