Die Prozesse zum Thema Wahlfälschung in Grafenwöhr nehmen nicht ab. Erst vor einer Woche ist das Urteil im Prozess gegen den Grafenwöhrer Stadtrat der Partei „Die Linke“ gefallen. Er wurde wegen Wahlfälschung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Heute mussten sich vor dem Weidener Amtsgericht ein 65- und 41-jähriger aus Grafenwöhr verantworten. Ihnen wird unter anderem Urkunden- und Wahlfälschung vorgeworfen. (ts)