Drei Jahre und zehn Monate Gefängnis. So lautet das Urteil gegen einen 41-jährigen pädophilen Mann aus Waldsassen wegen Herstellens von kinderpronrografischen Inhalten in acht Fällen, in einem Fall mit sexuellem Übergriff und sexuellem Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen.
Es geht um widerliche Bilder. Sie zeigen detailliert den Missbrauch und sogar die Vergewaltigung von Kindern und Babys. 28000 solcher und ähnlicher Bilder wurden bei dem Angeklagten gefunden. Hinzu kommen mehr als 100 Stunden Videomaterial. Zum Teil hat der Mann die Aufnahmen selbst produziert – mit den Töchtern seiner Lebensgefährtin, die zu Beginn der Taten sechs und neun Jahre alt waren.
Staatsanwältin Carolin Ammon hatte vier Jahre Gefängnis gefordert. Verteidiger Matthias Haberl beantragte dreieinhalb Jahre Gefängnis für seinen geständigen Mandanten.
Doch die Erste Strafkammer mit den Berufsrichtern Peter Werner und Florian Bauer erachtete unter Einbeziehung eines anderen Urteils drei Jahre und zehn Monate für tat- und schuldangemessen. Dem Geständnis des Angeklagten war eine Absprache über den Strafrahmen vorausgegangen.
Auf die Schliche gekommen ist die Polizei dem pädophilen Lagerarbeiter nur durch einen Zufall. Bei einer Hausdurchsuchung wegen einer Diebstahlsgeschichte wurden Sexpuppen mit kindlichem Aussehen gefunden – und schließlich die belastenden Inhalte auf zwei Laptops und zwei Handys.
Da das Urteil auf einer Absprache beruht, kann es noch gar nicht rechtskräftig sein. Doch Revisionsanträge sind von keiner Seite zu erwarten. (gb)