Rippchen für die Party am Abend – lecker schmecken sollen sie, aber möglichst wenig kosten. Das drückt natürlich auch auf die Löhne der Mitarbeiter, die erst dafür sorgen, dass die Rippchen so köstlich sind. Das Gastrogewerbe ist eine Branche, die daher von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro betroffen ist. Allerdings nicht der Cateringservice Witt in Weiherhammer im Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Anders sieht es in seinem zweiten Geschäftsfeld aus – der Hotelbranche.
Mehr als 17 Prozent der Beschäftigten im Landkreis Neustadt an der Waldnaab fallen in den Mindestlohn-Bereich. Fast jeder fünfte Arbeitnehmer profitiert also von der neuen Regelung. Eigentlich eine gute Sache, aber der Zeitpunkt ist falsch – sagt zumindest die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft.
Fast jeder fünfte Mitarbeiter betroffen
Der seit dem 01. Oktober 2022 geltende gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro kommt zur Unzeit. Die Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen infolge von massiv steigenden Energiepreisen, Energie- und Lieferengpässen sowie Material- und Rohstoffmangel. In dieser Gemengelage sind neue, hausgemachte Belastungen Gift für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer VBW
Laut Arbeitsagentur sind derzeit keine Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt registrierbar. Unmittelbare Folgen hätte die Mindestlohnerhöhung daher nicht. Eine bessere Bezahlung für harte Arbeit – es ist ein lohnenswertes Ziel. Aber manche Branchen haben damit zu kämpfen.
(mz)