Die „Ausgangssperre“ in Mitterteich wurde zuletzt mit Allgemeinverfügung bis einschließlich 09.04.2020 verlängert. Die getroffenen Maßnahmen zeigen Wirkung: Der Anstieg der Fallzahlen hat sich in der Stadt Mitterteich deutlich verlangsamt. Deshalb wurde Folgendes beschlossen:
Da das Infektionsgeschehen im Stadtgebiet Mitterteich keine signifikanten Unterschiede mehr zum restlichen Landkreis aufweist, wird die angeordnete Ausgangssperre vorzeitig, ab Dienstag, den 07. April aufgehoben.
Die Aufhebung wurde heute in der Sitzung des Krisenstabes Katastrophenschutz beraten. Herr 1. Bgm. Roland Grillmeier wurde über die Aufhebung vorab informiert, er begrüßt diese Entscheidung und die Anpassung an die bayerische Regelung.
Damit gelten auch im Stadtgebiet Mitterteich die bayerischen Regelungen. Aktuell ist das insbesondere die Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, deren Inhalt auf der Homepage des Landratsamtes Tirschenreuth eingesehen werden kann.
Die darin unter anderem geregelte „Vorläufige Ausgangsbeschränkung“ gilt nun auch für das Stadtgebiet sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Mitterteich. Das Stadtgebiet Mitterteich darf wieder betreten und verlassen werden. Allerdings ist auch weiterhin das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Diese sind jedoch etwas umfassender. Es ist nicht mehr nur der Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers erlaubt, sondern insgesamt die Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs sind auch außerhalb des Stadtgebiets Mitterteich möglich. Der Besuch bei/von Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkung und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sind erlaubt, ebenso die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen sowie die Begleitung Sterbender und Beerdigungen im engsten Familienkreis. Sport und Bewegung an der frischen Luft ist zwar nicht mehr begrenzt auf das Stadtgebiet, aber auch weiterhin nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung erlaubt. Dennoch wird jeder angehalten, die sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Meter einzuhalten.
Unbedingt zu beachten sind auch weiterhin die speziellen Anordnungen des Gesundheitsamtes, insbesondere zur häuslichen Quarantäne. Das Robert-Koch-Institut hat sowohl für die Quarantäne von Kontaktpersonen als auch für positiven Fällen unter www.rki.de die notwendigen Informationen hierzu zur Verfügung gestellt.
Stand 06.04.2020 (14.00 Uhr) sind im Landkreis Tirschenreuth 814 Fälle mit dem CoronaVirus infiziert. Es gibt in fast allen Gemeinden im Landkreis bestätigte Fälle.
Im Landkreis Tirschenreuth sind 3 weitere Personen an dem Coronavirus verstorben. Damit gibt es im Landkreis Tirschenreuth bisher 44 Todesfälle.
Die aktuellen Informationen rund um dieses Thema sind auf der Homepage des Landkreises Tirschenreuth abrufbar.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Tirschenreuth)