Eine der bedeutendsten Gerichtsverhandlungen der Region geht zu Ende. Morgen will die Jugendschutzkammer des Landgerichts Hof unter Vorsitz von Christopher Feulner das Urteil im Prozess um die Vergewaltigung und den Tod der zehn-jährigen Lena aus dem Kinderheim Wunsiedel verkünden.
Zwischen sechs und 15 Jahren Gefängnis sind für den 26-jährigen Angeklagten Daniel T. gefordert – wegen Einbruchs und Sexualdelikten, nicht wegen einer Beteiligung an dem Mord. Der sei laut Spurenlage von einem damals elfjährigen Heimmitbewohner begangen worden. Die widersprünglichen Aussagen des Jungen, er sei von Daniel t. zu dem Mord angestiftet worden, seien juristisch unbrauchbar, so Staatsanwältin Diana Fritzsche am Ende der Hauptverhandlung. Sie fordert zehn Jahre wegen Diebstahls, Einbruchdiebstahls, sexuellen Missbrauchs, schweren sexuellen Missbrauchs, vorsätzlicher Körperverletzung und Vergewaltigung.
Die Anwältin von Lenas Mutter, Martina Fuchs-Andonie, fordert dagegen die höchstmögliche Ahndung, nämlich 15 Jahre Gefängnis.
Der Anwalt des heute zwölfjährigen Jungen, der Lena damals erdrosselt hat, fordert „ein gerechtes Urteil“, regte aber an, eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt zu prüfen. Maximilian Siller beantragte als Verteidiger des Angeklagten sechs Jahre Gefängnis für seinen Mandanten.
Nichts spreche für eine größere Tatbeteiligung seines Mandanten.
Morgen fällt die Entscheidung des Gerichts.
(gb)