Zweiter und letzter Verhandlungstag am Landgericht Weiden im Prozess gegen eine 32-jährige Syrerin. Sie hat im April 2021 ihr 20 Monate altes Kind aus dem Fenster des Frauenhauses Weiden geworfen. Das Kind hat leicht verletzt überlebt. Die Tat ist unbestritten, die Schuldfähigkeit ist nicht gegeben. Jetzt stellt sich aber die Frage, ob sie für immer in eine psychiatrische Einrichtung muss.
Ihr behandelnder Psychologe bestätigt vor Gericht, dass sie aus dem Frauenhaus mit ihren Kindern flüchten wollte – und dabei den möglichen Tod in Kauf genommen habe. Er erzählt davon, dass die Beschuldigte einmal im Monat Videokontakt zu zwei ihrer vier Kindern habe, ihr diese wichtig seien und dass sie inzwischen ihre Medikamente nehme – und dann auch keine Symptome mehr habe.
Der Psychologe sagt vor Gericht aber auch: Die Beschuldigte brauche noch eine tiefergehendere Therapie – und das sei erst möglich, wenn sie besser Deutsch könne. Er würde sie daher nicht aus der Einrichtung entlassen.
Mitentscheidend waren die Aussagen des Gutachters. Bei Redaktionsschluss stand das Urteil allerdings noch nicht fest.
(mz)