Die 32-Jährige hatte ihr Kleinkind aus dem Fenster geworfen und wollte zusammen mit dem zweiten Kind hinterher. „Das war der einzige Fluchtweg, den die verängstigte Frau in ihrem Wahn noch sah“, ordnete Landgerichtsarzt Dr. Bruno Rieder die Taten der schuldunfähigen Frau ein. Sein Gutachten dauerte bis tief in den Abend. Er kam zu dem Schluss, dass der Vollzug einer Zwangsunterbringung bei ausreichender psychiatrischen Behandlung nicht unbedingt erforderlich sei. Um Alternativen auszuloten, wurde das Prozessende verschoben.
Das Sicherungsverfahren wird nun am 3. April fortgesetzt. Ob dann bereits ein Urteil fallen wird, ist noch offen.
(gb / Kamera: Reinhard Paintner)