Drei Jahre Haft für einen 22-jährigen Weidener. So lautete das Urteil heute am Landgericht Weiden. Der Täter hat Mitte Januar nach einem Disco-Besuch einen 23-jährigen Afghanen in den Bauch gestochen. Nur eine Not-OP konnte das Leben des Geschädigten retten. Seine Milz musste aber entnommen werden, bis heute ist er arbeitsunfähig und leidet körperlich sowie psychisch unter dem Angriff.
Ein versuchtes Tötungsdelikt sah die Kammer jedoch nicht als erwiesen an. Nach dem Messerstich ist der Geschädigte noch gestanden, der Täter hätte noch ein zweites Mal zustechen können, hat das aber nicht getan – so die Kammer in der Urteilsbegründung. Juristisch ist das ein Rücktritt von der Tat. Der Verteidiger hat daher sogar nur zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert.
Der Täter war nicht vorbestraft, vor seiner Tat sozial eingeordnet, war weitgehend geständig und zeigte Reue.
Schwere Körperverletzung, aber kein versuchter Totschlag
Als minderschweren Fall hat die Kammer den Fall nicht behandeln können. Die Wucht des Stichs mit der mehr als neun Zentimeter langen Klinge sei so stark gewesen, dass sogar eine Rippe gebrochen wurde. Die Staatsanwaltschaft forderte daher sogar vier Jahre und drei Monate Haft.
Die Kammer zog allerdings als mildernden Umstand in Betracht, dass der Täter provoziert worden ist – unter anderem durch einen Schlag ins Gesicht, bei dem seine Brille zu Bruch ging. Und: Der Täter war stark alkoholisiert – hatte zum Tatzeitpunkt rund zwei Promille Alkohol im Blut. Daher war er nur vermindernd schuldfähig.
10.000 Euro hat der Täter dem Opfer schon überwiesen. Einen weiteren Täter-Opfer-Ausgleich könnte es geben.
Die Nacht auf den 15. Januar endet damit für beide Beteiligten tragisch, wie die Kammer in der Urteilsbegründung festhält. Viel Alkohol und ein Messer sind eben eine gefährliche Mischung…
(mz)