Fischotter dürfen nicht getötet werden. Das hat heute der Verwaltungsgerichtshof in München bestätigt. Damit kann das geplante Pilotprojekt an drei Teichstandorten in der Oberpfalz so nicht weiterverfolgt werden. „Nicht sonderlich überraschend“, kommentierte der Vorsitzende der ARGE Fisch Teichwirt Thomas Beer auf OTV-Nachfrage das Urteil. Für die Zukunft hofft er auf eine angepasste Verordnung durch die Staatsregierung. 2020 hat der Bund Naturschutz Klage gegen die Entnahmegenehmigung der Regierung der Oberpfalz eingereicht. Das Verwaltungsgericht in Regensburg entschied sich im August 2021 gegen die Entnahme der Fischotter. Gegen das Urteil ist der Freistaat in Berufung gegangen und hat nun verloren.
(bs)