Um die Kontakte zu reduzieren können nur noch Geimpfte oder Genesene mit Testnachweis Patienten besuchen. Dabei darf ein Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden sein und ein PCR Test nicht älter als 48 Stunden. Weiterhin gilt, dass jeder Patient max. 1 Besuch pro Tag für eine Stunde empfangen darf. Sonderregelungen gelten für die Sterbebegleitung, die Kinderklinik sowie bei Entbindungen. Die Regelungen können auf der Homepage des Klinikums aufgerufen werden.
Während des Besuchs muss kontinuierlich eine FFP2-Maske getragen werden. Die Maske darf auch nicht innerhalb des Patientenzimmers abgenommen werden.
„Die Einhaltung der Maskenpflicht bei Besuchen ist eine wirksame Maßnahme zur Vermeidung von Infektionen und dient dem Schutz aller Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bitte halten Sie die Maskenpflicht ein und tragen zur Eindämmung der vierten Welle bei. Wir wollen ein Besuchsverbot in unserem Klinikum so lange wie möglich vermeiden.“
– Vorstand Manfred Wendl
Aktuell werden im Klinikum 32 Patienten mit einer COVID Infektion behandelt, 8 davon intensivmedizinisch.