Bei der heutigen Kabinettssitzung wurden neue Regelungen für den Freistaat beschlossen. Nach langer Corona-Zwangspause sind in Bayern wieder Volksfeste und andere Feste erlaubt.
In Bayern wurden bei der heutigen Kabinettssitzung einige Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen
Die Maskenpflicht im Unterricht entfällt ab Montag, den 04. Oktober. Somit muss am Platz, bei sonstigen Schulveranstaltungen oder der Mittagsbetreuung keine Maske mehr getragen werden. Dies gilt auch dann wenn am Platz der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten werden kann.
Ab morgen den 01. Oktober dürfen Clubs und Discotheken wieder öffnen. Für den Besuch gilt die 3-G-Regel. Als negativer Testnachweis gilt nur ein PCR-Test. Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen sich ebenfalls zweimal wöchentlich PCR-testen lassen. Eine Maskenpflicht auf der Tanzfläche gibt es nicht. Unter den gleichen Bedingungen dürfen auch Bordellbetriebe ab 01. Oktober wieder öffnen.
Auch Volksfeste und andere öffentliche Festivitäten können wieder stattfinden. Hier gilt inzidenzunabhängig die 3-G-Regelung.
Auch Weihnachts- und Christkindlmärkte sollen in diesem Jahr wieder unter freien Himmel stattfinden dürfen. Die Staatsregierung macht diese Erklärung unter Vorbehalt, da dies nur bei „besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage“ möglich sei.