Seit heute treten in Bayern daher neue Coronaregeln in Kraft. Solange die Krankenhausampel auf Rot steht, gilt die 2G-Regel, wonach nur geimpfte oder genesene Menschen Zutritt haben, nicht nur wie bisher für Freizeit- und Sportstätten wie Kinos, Theater, Fitnessstudios, Museen oder Bäder. Seit heute ist auch in der Gastronomie sowie in Hotels und Pensionen 2G verpflichtend. Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren gilt nach wie vor 3G plus. Auch nicht geimpfte oder genesene Menschen dürfen diese Dienstleistungen also in Anspruch nehmen, brauchen aber einen negativen PCR-Test.
In allen 2G und 3G plus-Bereichen gilt zudem Maskenpflicht – also auch in Diskotheken oder Clubs. Außer die Betreiber verlangen einen zusätzlichen Schnelltest zum Geimpft- oder Genesenen-Nachweis. In Alten- und Pflegeheimen müssen Mitarbeiter, die die 2G-Regelung nicht erfüllen, zwei Mal wöchentlich einen PCR-Test oder einmal täglich einen Schnelltest vorlegen. Jeder Besucher braucht einen Schnelltest. In Kitas soll drei Mal wöchentlich getestet werden, außerdem muss es wieder feste Gruppen geben. Bayern will zudem die Impfkampagne wieder stärker forcieren. Dafür soll der Zugang zur dritten Booster-Impfung schon fünf Monate nach dem vollständigen Impfschutz möglich sein und die Impfzentren sollen wieder öffnen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder spricht bei den Maßnahmen von einer „Art Lockdown für Ungeimpfte“.
(mz)