Wegen der weiterhin stark ansteigenden Inzidenzen hat sich heute das Bayerische Kabinett mit den Entwicklungen rund um Omikron beschäftigt. So erklärte Staatsminister Dr. Florian Herrmann, dass es einerseits die steigenden Inzidenzwerte gebe, andererseits aber eine sinkende Intensivbettenbelegung durch Coronapatienten. Herrmann spricht von einer unklaren Lage. Daher wollen die Minister eine weitere Woche die Situation beobachten und kommende Woche die Lage ein zweites Mal auswerten und dann handeln – auch mit Blick auf die Ministerpräsidentenkonferenz, die für kommende Woche angesetzt ist.
Hotspot-Regel weiter außer Kraft
Das bedeutet auch, dass in Bayern die Hotspot-Regelung weiter außer Kraft ist. Bisher hat in Bayern gegolten, dass in Regionen mit einer Inzidenz über 1.000 das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren werden muss. Bayernweit liegen 22 Landkreise und kreisfreien Städte über dem Inzidenzwert 600. 42 Landkreise und kreisfreie Städte weisen heute eine Inzidenz mit mehr als 500 auf – darunter auch die Stadt Weiden (566,6 – Stand: 17.01.2022, RKI).
Lockerungen für Jugendarbeit, Kultur und Sport
Wenn es die Lage kommende Woche zulässt, wollen die Minister aber handeln. Und zwar in den Bereichen Jugendarbeit, Kunst, Kultur und Kino und Sport. Diese Bereiche würden den Ministern besonders am Herzen liegen, wie Herrmann versicherte. Ihnen sei die Belastung bewusst, daher wollen sie sobald es möglich ist, Lockerungen beschließen. Folgende Regeln schweben den Ministern laut Herrmann dafür vor:
Mehr Geld für Bayerns Beschäftigte und Sonderzahlung im März
Der Freistaat Bayern überträgt den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 29. November 2021 eins zu eins auf die bayerischen Beamtinnen, Beamten, Professorinnen und Professoren sowie Richterinnen und Richter. Das Bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die entsprechende Bezügeanpassung 2022 beschlossen.
Ab dem 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte, Professorinnen und Professoren sowie Richterinnen und Richter von 1.300 Euro.
Für Anwärter werden die Anwärtergrundbeträge zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro aufgestockt, außerdem erhalten sie eine Corona-Sonderzahlung von 650 Euro.
Die Bezüge der Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend des Tarifergebnisses um 2,8 Prozent ab 1. Dezember 2022 erhöht.Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beauftragt, die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung mit dem Gehalt für den Monat März 2022 zu veranlassen
Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung
(vl)