Aufgrund des niedrigen Infektionsgeschehens im Landkreis Neustadt an der Waldnaab mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 50 sind im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ab Freitag, 21.05.2021 weitere Lockerungen möglich.
Das Landratsamt NEW hat hierzu am Donnerstag im Amtsblatt Nr. 23/2021 eine entsprechende Allgemeinverfügung bekannt gemacht.
Die weitergehenden Lockerungen erstrecken sich dabei auf folgende Bereiche:
– Beherbergung
– Kultur
– Kulturelle Veranstaltungen
– Tourismus
– Sport
– Freibäder
Die genauen Lockerungen können Sie hier nachlesen.
(vl)