Im Landkreis Neustadt an Waldnaab findet ab dem 15. März wieder Präsenzunterricht an den Schulen statt. Allerdings nur für Abschlussklassen.
Betroffen von dieser Regelung sind alle weiterführende Schulen. Das heißt: alle Schulen außer Grundschulen. Präsenzunterricht darf allerdings nur dann abgehalten werden, wenn der Unterrichtsraum so groß ist, dass alle Schüler einen Abstand von 1,5 Meter voneinander einhalten können. Ansonsten ist die präferierte Wahl der Wechselunterricht. Die Schulen entscheiden dabei selbst, ob bei Wechselunterricht ein täglicher oder ein wöchentlicher Wechsel umgesetzt wird.
Der Präsenzunterricht in Abschlussklassen ist inzidenzunabhängig. Eine neue Regelung des Bayerischen Kultusministeriums erlaubt es den Schulen in Abstimmung mit den Landratsämtern oder kreisfreien Städten über Präsenzunterricht in den Abschlussklassen selbst zu entscheiden. Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt aber folgende Personen vom Unterricht ausgeschlossen:
– Schüler und Lehrkräfte, die mit einer Kontaktperson der Kategorie I im gleichen Haushalt wohnen, bis die Kontaktperson mit negativem Abschlusstest aus der Quarantäne entlassen wird
– Schüler und Lehrkräfte, die mit einer Person im gleichen Haushalt wohnen, die COVID-verdächtige Symptome aufweist bis zum Vorliegen eines negativen COVID-Testergebnisses dieser Haushaltsperson sowie
– Schüler und Lehrkräfte, die COVID-verdächtige Symptome aufweisen bis zum Vorliegen eines negativen COVID-Testergebnisses
Kindertageseinrichtungen bleiben weiter geschlossen. Die Regelung betrifft ausschließlich Abschlussklassen an weiterführenden Schulen, also Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymnasien und Berufsschulen.
(eg)